Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.
Die folgenden Seiten geben einen ersten Überblick zu grundsätzlichen Aspekten beim BAföG. Detaillierte Auskünfte zu Fragen, die Sie persönlich betreffen, erteilt Ihnen gerne das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Nähere Informationen zu dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung finden Sie unter dem Menüpunkt Antragstellung.
Welche Aufgabe hat das BAföG?
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Doch nicht immer kann die Familie Studierende oder Schülerinnen und Schüler ausreichend finanziell unterstützen. Dann hilft das BAföG weiter.
Was wird gefördert?
Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Seit der BAföG-Novelle 2019 kann auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen.
So funktioniert die Antragstellung
BAföG-Leistungen müssen schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann beispielsweise elektronisch über BAföG-Digital oder mit dem Antragsformblatt per Post, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Adressen und Formblätter finden Sie unter „Antrag stellen“.